Art. 1 Der Verein
1.1 Bezeichnung
Der Verein Black Scorpions Floorball Liestal (früher Black Scorpions Unihockey Club) ist ein am 14.10.2008 gegründeter Verein im Sinne von Art. 60 bis 79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Er hat seinen Sitz in 4410 Liestal.
1.2 Sinn und Zweck
Der Verein Black Scorpions Floorball Liestal bezweckt:·
- Die Pflege und Förderung des Unihockey- Sports.·
- Die Pflege guter Kameradschaft, verbunden mit der Förderung der sportlichen Fairness.·
- Die Ermöglichung der Teilnahme seiner Teams an Wettkämpfen und sportlichen Anlässen.
Art. 2 Allgemeine Bestimmungen
2.1 Neutralität
Der Verein Black Scorpions Floorball Liestal ist politisch und religiös neutral. Er steht Personen beider Geschlechter offen. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde nur die männliche Form gewählt, die Angaben beziehen sich jedoch stets auf Angehörige beider Geschlechter.
2.2 Informations-Plattform
Mitglieder werden via Homepage, schriftlich (per Mail oder WhatsApp) oder mündlich informiert.
2.3 Rechnungsjahr
Das Vereins- und Rechnungsjahr dauert vom 01. Januar bis 31. Dezember.
2.4 Finanzen
Die finanziellen Mittel bestehen aus:·
- Vereinsbeitrag, Gönnerbeitrag, freiwillige Spenden, Sponsoring, eigene Vereinstätigkeiten, etc.·
- In Härtefälle kann der Vorstand eine Finanzierungs-Entlastung erlassen. z.B. Ermässigung oder Erlass eines Vereinsbeitrags eines bestimmten Mitglieds
2.5 Beitrag
Der maximale Jahresbeitrag der festgelegt werden kann, ist auf CHF 300.– beschränkt.
2.6 Beitrags-Befreiung
Die Gründungsmitglieder, der Vorstand und die Trainer sind vom Jahresbeitrag befreit. Spezielle Klausel: Sollten die Finanzen des Vereins negativ ausfallen, müssen alle aktiven Vereinsmitglieder den festgelegten Jahresbeitrag bezahlen.
2.7 Gewinne
Allfällige Gewinne werden ausschliesslich für die Zwecke des Vereins verwendet.
2.8 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur dessen Vereinsvermögen.
Art. 3 Mitgliedschaft
3.1 Aktivmitglieder
Aktivmitglieder können nur natürliche Einzelpersonen sein, sie alleine besitzen das Stimmrecht. Sie haben den durch die Generalversammlung festgelegten Vereinsbeitrag zu entrichten.
3.2 Passivmitglieder
Passivmitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die einen Gönnerbeitrag, festgelegt durch die Generalversammlung, entrichtet. Passivmitglieder haben kein Stimmrecht.
3.3 Gründungsmitglieder
Gründungsmitglieder sind: Roland Binggeli, Julia Siegenthaler, Dominik Zipfel und Matthias von Gunten.Bis zum Austritt aus dem Verein verfügen sie über das Stimmrecht (auch als Passivmitglied).
3.4 Aufnahme
Über die Aufnahme von Neumitgliedern entscheidet der Vorstand in Rücksprache mit den Aktivmitgliedern, gestützt auf ein schriftliches Gesuch. Die Mitgliedschaft ist weder veräusserlich noch vererblich. Folgende Eintrittsbedingungen müssen erfüllt werden:·
- Mindestalter von sechs Jahren·
- Minderjährige Mitglieder können nur mit Zustimmung ihrer Eltern oder deren gesetzlichen Vertreter aufgenommen werden.
3.5 Austritt
Austritte sind nur auf Ende des Vereinsjahres (31. Dezember) möglich und haben schriftlich zu erfolgen (Brief oder Mail an ein aktives Mitglied des Vorstandes). Mit dem Austritt erlöschen alle Verpflichtungen, Rechte und Ansprüche gegenüber dem Verein Black Scorpions Floorball Liestal. Insbesondere sind jegliche Ansprüche auf das Vereinsvermögen nichtig. Wird ein Austritt nicht rechtzeitig in verlangter Form angekündigt, so ist die betroffene Person verpflichtet, denn vollständigen Jahresbeitrag zu entrichten. Über mildernde Umstände oder Abweichungen dieser Regel kann der Vorstand oder die Stimmberechtigten an der GV entscheiden.
3.6 Ausschluss
Mitglieder, welche den Interessen des Vereins zuwiderhandeln oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, können auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung mit einer ¾ Mehrheit aus dem Verein ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss erlöschen alle Verpflichtungen, Rechte und Ansprüche gegenüber dem Verein Black Scorpions Floorball Liestal. Insbesondere sind jegliche Ansprüche auf das Vereinsvermögen nichtig.
Art. 4 Die Organisation
4.1 Organe
Die Organe des Vereins Black Scorpions Floorball Liestal sind die Generalversammlung (GV), der Vorstand, die Revisoren und die Trainer nach § 26, 30, 32 und 58 des BGB.
Art. 5 Die Generalversammlung
5.1 Einberufung
Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt. Ort und Zeit werden unter Angabe der Traktanden mindestens drei Wochen im Voraus schriftlich bekannt gegeben. Ausserordentliche Generalversammlungen sind einzuberufen, wenn es der Vorstand für nötig erachtet oder mindestens ¼ der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich verlangt. Die Einberufung hat schriftlich unter Angabe von Ort, Zeit, Traktanden und Anträgen zu erfolgen. Die Einberufungszeit kann ausnahmsweise auf eine Woche verkürzt werden.
5.2 Die Leitung
Ordentliche sowie ausserordentliche Generalversammlungen werden vom Vorstand einberufen und vom Präsidenten oder seinem Stellvertreter geleitet.
5.3 Anträge
Anträge von Mitgliedern für die ordentliche Generalversammlung sind dem Vereinspräsidenten mindestens 14 Tage vor der Versammlung schriftlich einzureichen. Zur Behandlung nicht rechtzeitig eingereichter Anträge bedarf es einer ¾ Mehrheit der Generalversammlung.
5.4 Stimmrecht
Stimmberechtigt sind alle Aktiv- sowie Gründungsmitglieder.
5.5 Traktanden
Der Generalversammlung unterstehen folgende Punkte:·
- Wahl des Stimmenzählers·
- Genehmigung des Protokolls der letzten GV·
- Kenntnisnahme der Ein- und Austritte sowie Passivmitgliedschaften·
- Abnahme des Jahresberichtes·
- Abnahme des Kassen- und Revisorenberichtes·
- Genehmigung des Budgets für das Folgejahr·
- Festlegung des Vereins- und Gönnerbeitrags·
- Wahl oder Bestätigung des Vorstandes, der Revisoren sowie zusätzlicher Ämter·
- Änderungen der Statuten·
- Eventplanung und Organisation·
- Varia
Art. 6 Wahlen und Abstimmungen
6.1 Wahlen und Abstimmungen
Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über Statutenänderungen, die Auflösung des Vereins sowie die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung. Die Wahlen und Abstimmungen werden grundsätzlich offen vorgenommen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Im Zweifelsfall hat der amtierende Präsident das Veto-Recht.
Art. 7 Der Vorstand
7.1 Amtsdauer
Der Vorstand ist von der Generalversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Bei unabdingbaren personellen Ausfällen während des Amtsjahres, kann der freigewordene Vorstandsposten vorübergehend einem anderen Vorstands- oder Aktivmitglied ad Interim zugeteilt werden. Über eine Neuwahl entscheidet dann die darauffolgende GV.
7.2 Präsident
Der Präsident vertritt den Verein Black Scorpions Floorball Liestal nach aussen, führt Verhandlungen mit Drittpersonen und schliesst Verträge im Namen des Vereins ab. Er leitet Sitzungen und Mitgliederversammlungen. Zusammengefasst hat er folgende Aufgaben:·
- Repräsentative Vertretung des Vereins gegenüber den Mitgliedern und nach Aussen·
- Leitung von Vorstandssitzungen und Generalversammlungen·
- Erster Ansprechpartner für Anliegen jeglicher Art, welche nicht den Trainern unterliegen·
- Überprüfung und Kontrolle der Arbeiten aller anderen Vorstandsmitglieder und Trainer·
- Delegierung von Arbeiten an Vorstands- und andere Vereinsmitglieder·
- Veto-Recht bei Entscheidungen im Zweifel oder ohne 2/3-Mehrheit
7.3 Vizepräsident
Der Vizepräsident vertritt und unterstützt den Präsidenten in seinen Aufgaben. Bei einem Ausfall oder Abwesenheit des amtierenden Präsidenten, übernimmt der Vizepräsident dessen Aufgaben. Der Vizepräsident ist nicht an eine einzelne Person, sondern an ein bestehendes Amt im Vorstand gebunden. Dies kann nach Abstimmung an der Generalversammlung jährlich variieren, sofern notwendig.
7.4 Aktuar
Der Aktuar führt Protokoll bei Sitzungen und Mitgliederversammlungen. Zu seinen weiteren Aufgaben gehören:·
- Koordination Neueintritte (Formulare aufnehmen, weiterleiten und ablegen)·
- Mitgliederliste führen für Generalversammlung·
- Mails und Briefe versenden (nicht die Finanzen betreffend)
7.5 Kassier
Der Kassier verwaltet das Vermögen des Vereins, erledigt den Zahlungsverkehr und fordert Vereinsbeiträge sowie andere Guthaben des Vereins ein. Er erstellt in Zusammenarbeit mit den übrigen Vorstandsmitgliedern das Jahresbudget. Er vergleicht monatlich das Budget mit den effektiven Einnahmen und Ausgaben. Er informiert den Vorstand, wenn Budgetüberschreitungen drohen oder schon vorgekommen sind. Er erstellt auf Ende des Vereinsjahres den Jahresabschluss zu Händen der Revisoren und der Generalversammlung. Entwickelt der Verein neue Pläne, nimmt er ihre finanziellen Auswirkungen unter die Lupe.
7.6 Medienverantwortlicher
Der Medienverantwortliche betreut in erster Linie die Vereins-Homepage und ist für jeglichen Kontakt mit den Medien verantwortlich. Ferner ist er zuständig für die grundsätzliche Werbung des Vereins. Zu seinen weiteren Aufgaben gehören:·
- Pflege der Vereinsplattform (Logins und Administrative Arbeiten)·
- G-Mail Account und ggf. Datenbanken·
- Ferienpass und ähnliche repräsentative Veranstaltungen organisieren·
- Koordination Sponsoring/Medienanfragen/Flyer·
- Jahresrückblick delegieren oder erstellen
7.7 Sportchef
Der Sportchef unterstützt die Teams in ihren Bedürfnissen und ist verantwortlich für das Erreichen der sportlichen Ziele dieser Teams. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die Koordination von Trainern, Akquise von neuen Trainern sowie die Organisation der Turniere und Freundschaftsspiele. Er ist für alle sportlichen Angelegenheiten des Vereins verantwortlich.·
- Er sorgt dafür, dass dem Verein Sporthallen (für Training oder Turniere) zur Verfügung stehen indem er Gesuche für Hallenreservationen rechtzeitig einreicht oder in die Wege leitet.·
- Er koordiniert die Termine für Turnierdaten und Trainingszeiten und trägt diese rechtzeitig in der Vereinsplattform (z.B. Clubdesk) ein.·
- Er ist der kommunikative Mittelsmann zwischen Vorstand und Trainern, somit auch die direkte Ansprechperson für die Trainer. Auch bei Schwierigkeiten oder Unstimmigkeiten.·
- Er koordiniert die ganze Trainingsleitung mit den Trainern und setzt Sitzungstermine fest. Das beinhaltet Trainingspläne und Leistungsziele.·
- Der Sportchef gibt die sportlichen Ziele vor und gibt sie dann dem Trainer als Vorgabe weiter. Er überprüft, ob die vorgegebenen Ziele eingehalten und umgesetzt werden.·
- Bei Schwierigkeiten oder Unstimmigkeiten, die den Trainer oder seine Arbeit betreffen steht der Sportchef unterstützend zur Verfügung.·
- Er ist Hauptverantwortlicher für die Suche, Koordination und Anmeldung von Turnieren oder Freundschaftsspielen in Absprache mit den Trainern. Zudem ist er für einen reibungslosen Ablauf an solchen Tagen hauptverantwortlich.·
- Teilnahme an sportlichen Sitzungen, welche den Verein betreffen.·
- Er ist eine Ansprechperson für alle Mitglieder die Fragen oder Anregungen haben, welche sportlicher Hinsicht sind.·
- Er koordiniert den Übertritt von Junioren in das Open Team über das Förderkader.
Art. 8 Revisoren
8.1 Revisoren
An der GV werden stets alternierend zwei aktive Revisoren und einen Ersatz für das laufende Jahr bestimmt. Als Revisoren können nur volljährige Vereinsmitglieder gewählt werden. Eine Wieder-wahl ist möglich. Die Revisoren sind kein Mitglied des Vorstandes. Sie prüfen die Rechnungen des Vereins und erstattet einen Bericht an der Generalsversammlung, welcher zur Abstimmung geprüft wird. Die Koordination erfolgt in Absprache mit dem Kassier.
Art. 9 Materialverantwortlicher
9.1 Materialverantwortlicher
Der Materialverantwortliche ist kein Mitglied des Vorstandes. Der Materialverantwortliche ist dafür zuständig, dass das benötigte Material für das Training zur Verfügung steht. Des Weiteren ist er für die Instandhaltung, Inventarisierung und Neuanschaffungen des kompletten Vereinsmaterials zuständig. Der Materialwart ist nicht für die persönliche, vollständige Ausrüstung gemäss Art. 11.5 eines einzelnen Mitgliedes verantwortlich.
Art. 10 Trainer
10.1 Trainer
Die Trainer gehören nicht zum Vorstand. Die Trainer sind für das Training der einzelnen Teams und für die Betreuung an Spielturnieren zuständig. Die Trainer sind angehalten die Leistung und den Spass am Sport aktiv zu fördern. Die Trainer sind nicht für den Transport der Spieler an Anlässe verantwortlich. Die Trainer dürfen Disziplinarstrafen nach Ihrem Ermessen aussprechen. Sie sind angehalten, die Anwesenheitsliste wahrheitsgetreu zu führen. Die Trainer sind verpflichtet für Ihr Team pro Saison zwei Halbjahres-Traingspläne zu erstellen und dem Sportchef zu übergeben.Gemäss Art. 7.7 arbeiten die Trainer direkt mit und nach Anweisung des Sportchefs. Die Trainer werden nicht an der Generalversammlung gewählt, sondern vom Sportchef rekrutiert und in Absprache mit dem Vorstand zu Gunsten des Vereins eingestellt. Sämtliche Trainer der Open und Junioren verpflichten sich grundsätzlich zur Ausübung ihres Amtes jeweils für eine ganze Saison (August bis Juli). Die Kündigung der Amtszeit muss schriftlich bis jeweils spätestens Ende April, somit nach Beendigung der offiziellen Saison, an den Vorstand erfolgen.
Art. 11 Pflichten der Aktiv-Mitglieder
11.1 Teilnahmepflicht
Die Trainings und Veranstaltungen sind regelmässig und pünktlich zu besuchen. Im Verhinderungsfall ist dem Trainer vorgängig eine begründete Entschuldigung abzugeben.
11.2 Verhalten
Die Spieler haben sich bei allen Anlässen sowie auf dem Hin- und Rückweg anständig und diszipliniert zu verhalten.
11.3 Gehorsam
Sie haben sich in jeder Hinsicht den Anordnungen des Trainers und des Vorstandes zu unterziehen.
11.4 Pflichtarbeit
Die Spieler können zur Mitarbeit an Sonderaktionen, welche den Interessen des Vereins dienen, verpflichtet werden.
11.5 Ausrüstung
Der Spieler ist verpflichtet die komplette Spielerausrüstung bei jedem Training und Turnier dabei zu haben. Diese beinhaltet Folgendes: ·
- Unihockeystock (Stock muss von der International Floorball Federation IFF anerkannt sein)·
- Turnkleidung (kurze Hosen; Bei Turnieren: Matchtrikots komplett inkl. Stutzen)·
- Hallenschuhe (nicht färbend)·
- Mindestens einen eigenen Unihockey-Ball·
- Empfohlen: Unihockey-Schutzbrille (das Tragen einer Korrektur-Brille beruht auf eigene Gefahr)
Art. 12 Schlussbestimmungen
12.1 Statutenänderung
Änderungen oder Ergänzungen der Statuten können nur durch die Generalversammlung mit mindestens ¾ aller anwesenden, stimmberechtigten Vereinsmitgliedern beschlossen werden.
12.2 Referendum
In einer Notsituation oder kritischen Fällen, dürfen die Gründungsmitglieder das Referendum ergreifen. Die anschliessende Abstimmung unterliegt der Generalversammlung.
12.3 Auflösung
Die Auflösung des Vereins Black Scorpions Floorball Liestal kann nur an einer Generalversammlung mit Zustimmung von ¾ der anwesenden, stimmberechtigten Vereinsmitglieder beschlossen werden. Die gleiche Generalversammlung beschliesst über die Art und Weise der Auflösung. Das Vereinsvermögen wird allen Aktivmitgliedern zu gleichen Teilen abgegeben.
12.4 Inkraftsetzung
Angelegenheiten über die sich die Statuten nicht aussprechen, werden gemäss ZGB geregelt. Die vorliegenden Statuten (Version 3) wurden durch die Generalversammlung vom 27. Januar 2018 genehmigt und in Kraft gesetzt.